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Geldstrafe § Strafhöhe, Tagessätze & mehr

Eine Geldstrafe zählt zu den am häufigsten verhängten Sanktionen in Deutschland und ist im Vergleich zur Freiheitsstrafe die mildere Sanktion. Darum sind viele Betroffene zunächst froh, wenn eine solche verhängt wird. Dabei werden die Auswirkungen und Nebenfolgen dieser Strafform allerdings häufig unterschätzt. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie die Geldstrafe berechnet wird, welche Nebenfolgen drohen, was passiert, wenn Sie das Geld nicht rechtzeitig bezahlen und weiteres zur Geldstrafe.
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Ein Beitrag der:
Strafrechtinfo24 Redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage der Geldstrafe

Die rechtliche Grundlage für Geldstrafen in Deutschland bildet das Strafgesetzbuch (StGB). Die Geldstrafe eine Strafform im Strafrecht dar und ist in §40 Strafgesetzbuch (StGB) bis § 43 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Sie kann nur durch ein entsprechendes Urteil oder einen Strafbefehl verhängt werden. Aus diesem Grund liegt die Entscheidung immer im Ermessen eines Gerichts. Wenn die Strafe durch den Erlass eines Strafbefehls festgesetzt wurde, kann der Beschuldigte Einspruch gegen das jeweilige Urteil erheben und so die Einstellung des Verfahrens erwirken.

Dazu ist in der Regel jedoch die Unterstützung eines Rechtsanwalts nötig. Die gesetzliche Grundlage für die Höhe der Geldstrafe sind die Tagessätze und die jeweilige Tagessatzhöhe. Diese sind in § 40 Strafgesetzbuch (StGB) festgehalten. Auch § 54 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) kann für die Tagessätze relevant sein. In § 42 Strafgesetzbuch (StGB) sind Zahlungserleichterungen bestimmt.

Bedeutung im Strafrecht

In Deutschland stellt die Geldstrafe ein Instrument im Strafrecht dar, mit dem der Bestrafte durch den Entzug von Geld bzw. von Vermögen für sein rechtswidriges Verhalten bestraft wird. Auch wenn in die Strafe in der Praxis lange Zeit auch als Ausgleich bzw. Wiedergutmachung gesehen wurde, bei dem der Beschuldigte das Geld direkt an das Opfer zahlen musste, ist das Ziel dieser Strafform mittlerweile ein anderes: So soll der Bestrafte in einem gewissen Maß und für einen bestimmten Zeitraum in seinen Konsummöglichkeiten eingeschränkt werden. Den dabei festgelegten Geldbetrag zahlt, muss er an den Staat bzw. an den Justizhaushalt des entsprechenden Bundeslandes zahlen.

Infografik
Wichtige Aspekte der Geldstrafe

Arten der Geldstrafe

Das deutsche Recht kennt nicht nur eine Geldstrafe, sondern verschiedene Arten von Geldstrafen. Abhängig von den Tatbeständen und dem Tatbestand an sich kommen unterschiedliche gesetzliche Regelungen zum Einsatz. So ist es zum Beispiel nicht möglich, im Zuge der Strafmaß-Bemessung eines Strafverfahrens ein Bußgeld zu erhalten. Bei kleineren Verstößen gegen das Gesetz, wie zum Beispiel dem zu schnellen Fahren mit dem Auto, sind diese jedoch durchaus möglich und üblich. Die Geldstrafe kann also in verschiedenen Formen verhängt werden. Mögliche Formen dieser Strafe sind somit:

  • Bußgelder
  • Zwangsgelder
  • Ordnungsgelder
  • Geldstrafe

Bei der Geldstrafe handelt es sich um eine Hauptstrafe. Sie kann, wie die Freiheitsstrafe, auch mit Nebenfolgen verbunden werden. Diese Nebenfolgen können nur an eine dieser Hauptstrafen gekoppelt werden und können demnach nicht alleine verhängt werden. Wichtigste Nebenstrafe ist das Fahrverbot. Weitere Nebenfolgen sind zum Beispiel:

  • Fahrverbote
  • Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden
  • Verlust der Fähigkeit Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen für fünf Jahre
  • Einziehung von eventuell bei der Straftat erworbenen Nutzungen oder Gegenständen
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Beachten Sie hierbei:
Bei diesen Nebenfolgen kann der Beschuldigte in der Regel keine Geldstrafe statt einem Fahrverbot erreichen. In diesem Zusammenhang wäre eher von einem Bußgeld die Rede. Demnach ist es in Einzelfällen möglich, ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln.

Abgrenzung zur Geldbuße

In der Umgangssprache werden die Geldstrafe und die Geldbuße häufig miteinander verwechselt. Während es sich bei der Geldstrafe um eine strafrechtliche Sanktion handelt, werden Bußgelder meist für das Begehen von Ordnungswidrigkeiten verhängt. Bei diesen handelt es sich also nicht um ein Verbrechen, sondern „lediglich“ um einen Verstoß, beispielsweise gegen Verkehrsregeln. Demnach ist für Geldbußen die Polizei zuständig. Bei der Geldstrafe muss hingegen ein Gericht entscheiden, ob und in welchem Ausmaß diese angebracht ist und verhängt wird.

Ein weiterer Unterschied ist, dass das Ausmaß der Geldbuße nicht individuell festgelegt wird, sondern je nach Delikt in einem Bußgeldkatalog vorgegeben ist. Zwar haben die Bußgeldstellen einen gewissen Spielraum, gerade wenn es sich um Wiederholungstäter handelt, der grundsätzliche Rahmen ist aber vorgegeben. Dennoch kann es auch im Zusammenhang mit diesen Bußen zu einem gerichtlichen Verfahren kommen. Die Bußgeldstelle erstellt zuerst einen entsprechenden Bußgeldbescheid und schickt diesen dem Betroffenen zu. Sollte dieser dann aber einen Einspruch einlegen, landet der Fall des Öfteren vor dem zuständigen Amtsgericht.

Wann wird eine Geldstrafe verhängt?

Ob eine Geldstrafe verhängt werden kann, ist abhängig von der begangenen Straftat. Das heißt, es hängt zunächst davon ab, ob das Gesetz für das konkret begangene Delikt überhaupt eine Geldstrafe vorsieht. Ermöglicht es für die jeweilige Straftat grundsätzlich die Verhängung einer Geldstrafe, prüft das Gericht im Einzelfall, ob diese ausreicht, um die Straftat angemessen zu sanktionieren. Wenn der Täter nicht vorbestraft ist und es sich um eine „leichte“ Straftat handelt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Geldstrafe verhängt wird, größer. Folgende Delikte können beispielsweise mit einer entsprechenden Strafe geahndet werden:

Höhe der Geldstrafe

Das Ausmaß der Geldstrafe ist grundsätzlich nicht gesetzlich bestimmt. Im Gegensatz zu der möglichen Dauer, für die eine Freiheitsstrafe verhängt werden kann, definiert das Strafgesetzbuch (StGB) keine Beträge für die Strafe zum jeweiligen Delikt. Diese setzt sich im Allgemeinen aus Tagessätzen und einer bestimmten Tagessatzhöhe zusammen, deren Grundlagen sich im Strafgesetzbuch finden. Berechnet wird die Geldstrafe also letztendlich, indem die Anzahl der Tagessätze mit der Tagessatzhöhe multipliziert wird.

Muss der Betroffene beispielsweise eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro abbezahlen, beträgt sie insgesamt 4.500 Euro. Ein Eintrag im Führungszeugnis droht in der Regel erst, wenn die Geldstrafe mehr als 90 Tagessätze umfasst. Geringere Strafen werden demnach nicht vermerkt. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn das Führungszeugnis bereits Eintragungen aufweist: Dann werden alle Geldstrafen, die darauf folgen, ebenfalls eingetragen.

Tagessätze

Eine Geldstrafe wird stets in Tagessätzen verhängt. Darunter versteht man im Grunde genommen die Anzahl der Tage, an denen der Beschuldigte einen bestimmten Betrag zahlen muss. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 360 Tagessätze. Für den Fall, dass der Täter allerdings gleich mehrere Straftaten begangen hat, kann die Anzahl der Tage auch auf 720 festgesetzt werden. Für die Berechnung der jeweiligen Tagessätze einer Geldstrafe werden meist folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Art von Straftat
  • Schwere der Folgen und Auswirkungen der Tat
  • Eventuelle Vorstrafen des Täters
  • Verhalten des Täters nach der Straftat
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Tagessatzhöhe

Die Tagessatzhöhe legt fest, wie hoch der Betrag ausfällt, den der Bestrafte pro Tag bezahlen muss. Diese wird vom Gericht bestimmt, wobei die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen berücksichtigt werden. Dabei geht das Gericht in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Bestrafte durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Eine Tagessatzhöhe entspricht demnach dem Nettoeinkommen des Bestraften, geteilt durch 30 (= Tage im Monat). Auch das persönliche Vermögen spielt eine Rolle. Generell kann der Tagessatz im deutschen Strafrecht auf mindestens einen und höchstens 30.000 Euro festgesetzt werden.

Bei Selbstständigen gestaltet sich die Berechnung der Geldstrafe schwieriger. Hier tendieren die Gerichte leider dazu, die Tagessätze der Strafe viel zu hoch anzusetzen. Grund dafür ist, dass Richter Selbständigen gerne unterstellen, sich armzurechnen. Dazu kommt, dass der Richter oft kein betriebswirtschaftliches Hintergrundwissen hat und in den Einnahmen des Unternehmers gleichzeitig auch sein monatliches Nettoeinkommen sieht. Demnach wird häufig außer Acht gelassen, dass der Selbstständige davon noch sämtliche Betriebsausgaben, Umsatzsteuer und am Jahresende die Einkommensteuer bezahlen muss.

Zahlung der Geldstrafe

Wenn eine Geldstrafe verhängt wird, muss diese natürlich auch bezahlt werden. Auch wenn bei der Festsetzung der Strafhöhe die wirtschaftliche Lage des Täters berücksichtigt wird, kommt es vor, dass dieser die entsprechende Geldsumme nicht auf einmal aufbringen kann. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, eine andere Tilgungsvariante aus dem Strafrecht zu beantragen.

Solche Anträge werden allerdings nur dann genehmigt, wenn der Betroffene beweisen kann, dass er tatsächlich zahlungsunfähig ist. Ist dies der Fall, kann der Betroffene die Geldstrafe einer Ratenzahlung beantragen. Die Höhe der einzelnen Raten darf dabei nicht zu gering sein, da es sich sonst nicht mehr um eine einschränkende Strafmaßnahme handeln würde. Hält der Betroffene auch die Vorgaben der Ratenzahlung nicht ein, kommen weitere Tilgungsvarianten zur Anwendung.

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Zuständige Behörde = Staatsanwaltschaft
Verhängt wird eine Geldstrafe von einem Gericht. Eingetrieben wird die Strafe anschließend durch die Staatsanwaltschaft. Von dieser erhält der Betroffene auch das Schreiben, in dem die Kontodaten angegeben sind, auf welche die Strafe zu überweisen ist.

Nichtzahlung einer Geldstrafe

Wird die Geldstrafe nicht wie festgesetzt bezahlt bzw. die Ratenzahlung geleistet, kann diese auch in Sozialstunden umgewandelt werden. Dazu muss wiederum ein entsprechender Antrag eingereicht werden. Meist werden die Tagessätze dabei so umgerechnet, dass ein Tagessatz sechs Sozialstunden entspricht. Die Strafe gilt dann als getilgt, wenn der Betroffene die gesamte Stundenanzahl abgearbeitet bzw. erbracht hat.

Die gemeinnützige Arbeit muss dabei unentgeltlich sein. In den meisten Bundesländern sind jedoch geringfügige finanzielle Zuwendungen zulässig. Für die gemeinnützige Arbeitsstelle, bei der die Sozialstunden abgearbeitet werden können, gibt es mehrere Möglichkeiten. Bei der Suche nach einer solchen Stelle kann die Vollstreckungsbehörde behilflich sein. Häufig wird die „Straf Leistung“ in folgenden Bereichen erbracht:

  • Alten- und Pflegeheime
  • Jugendzentren
  • Schwimmbäder
  • Tierheime
  • Naturschutzverbände
  • Gemeinnützige Vereine und Verbände

Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Betroffene die Geldstrafe absitzen muss. Bei dieser sogenannten „Ersatzfreiheitsstrafe“ wird in der Regel ein Tagessatz in einen Tag Haft umgerechnet. Im Gegensatz zu einer tatsächlichen Freiheitsstrafe hat der Täter hier jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Geldstrafe zu zahlen. Macht er dies, wird er meist umgehend wieder freigelassen.

Einspruchsmöglichkeiten

Im deutschen Strafrecht stehen dem Bestraften rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, mit denen er sich gegen einen Strafbefehl oder ein gerichtliches Urteil wehren kann. Dabei kommen der Einspruch gegen einen Strafbefehl sowie Rechtsmittel gegen ein gerichtliches Urteil in Frage. Bei beiden sollten jedoch unbedingt die Fristen bedacht werden, an die diese Möglichkeiten gebunden sind. Die Frist für den Einspruch beträgt zwei Wochen, also 14 Tage.

Wenn bestimmte Umstände anfallen, beispielsweise ein Urlaub bei der Ankunft des Bescheids, können auch Ausnahmen geltend gemacht werden. Ansonsten beginnt die Frist mit der Zustellung zu laufen. Sind die gesetzlich vorgegebenen Fristen einmal abgelaufen, kann das Verfahren nur in Ausnahmefällen noch einmal in Gang gebracht werden. Gelingt dies nicht, ist die festgesetzte Geldstrafe zu bezahlen.

So kann ein Anwalt Sie bei Geldstrafen unterstützen

Bei Geldstrafen geht es meist nicht nur um bares Geld, sondern im schlimmsten Fall auch um die persönliche Freiheit. Daher kann es auch bei der Verhängung von Geldstrafen sinnvoll sein, einen Anwalt hinzuzuziehen. Dieser kann nicht nur dazu beitragen, dass eine solche Sanktion und keine Freiheitsstrafe verhängt wird, sondern sich auch dafür einsetzen, dass deren Höhe fair ist.

Gerade bei Selbständigen neigen die Gerichte häufig dazu, die Strafe zu hoch anzuberaumen, was für den Betroffenen durchaus existenzbedrohend werden kann. Aber auch der Entzug besonderer Erlaubnisse wie Führerschein, Jagdschein, Waffenbesitzkarte und Ähnliches, können äußerst unangenehme Konsequenzen darstellen – oftmals wesentlich gravierender als die Geldstrafe selbst. Gleiches gilt, wenn die Mitteilung der Geldstrafe an den Arbeitgeber droht. Daher kann es auch schon bei kleineren Geldstrafen empfehlenswert sein, einen kompetenten Anwalt hinzuzuziehen.

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FAQ: Geldstrafe

Ob eine Geldstrafe verhängt werden kann, hängt zunächst davon ab, ob das Gesetz für das konkret begangene Delikt überhaupt eine Geldstrafe vorsieht. Ist dies der Fall, prüft das Gericht im Einzelfall, ob diese ausreicht, um die Straftat angemessen zu sanktionieren. Wenn der Täter nicht vorbestraft ist und es sich um eine „leichte“ Straftat handelt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Geldstrafe verhängt wird, größer.
Die Höhe der Geldstrafe wird berechnet, indem die Anzahl der Tagessätze mit der Tagessatzhöhe multipliziert wird. Dafür wird das Einkommen des Bestraften herangezogen, wobei auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt werden. Zudem haben die Schwere der Folgen und Auswirkungen der Tat, eventuelle Vorstrafen und das Verhalten nach der Straftat einen Einfluss auf die Höhe der Geldstrafe.
Wird die Geldstrafe nicht wie festgesetzt bezahlt bzw. die Ratenahlung geleistet, kann diese auch in Sozialstunden umgewandelt werden. Meist werden die Tagessätze dabei so umgerechnet, dass ein Tagessatz sechs Sozialstunden entspricht. Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Betroffene die Geldstrafe absitzen muss. Hier wird in der Regel ein Tagessatz in einen Tag Haft umgerechnet und der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, sich „frei zu zahlen“.
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