Strafrecht in Deutschland § Gesetze, Besonderheiten & mehr
Wer schuldhaft Unrecht begeht, wird dafür bestraft, und zwar so, wie es im Strafrecht vorgesehen ist. Das Strafrecht ist dabei ein selbstständiger Teil des öffentlichen Rechts und regelt die Art und Höhe der Strafen und Sanktionen. Während leichtere Vergehen in der Regel mit Geldstrafen geahndet werden, muss man bei schwerwiegenden Verbrechen mit Freiheitsstrafen rechnen. Die Strafen sind von Land zu Land verschieden und können teils stark abweichen. Wie sich das Strafrecht in Deutschland gestaltet, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Strafrechtinfo24 Redaktion
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- Das Strafrecht ist eine umfassende Sammlung an Rechtsnormen, welche die Voraussetzungen für eine Straftat sowie strafrechtliche Konsequenzen festlegen.
- Das deutsche Strafrecht lässt sich in zwei Kategorien einteilen: das materielle und das formelle Strafrecht.
- Das Hauptziel des Strafrechts ist es, Leben, körperliche Unversehrtheit, Eigentum, Würde und Ehre eines Menschen, Vermögen sowie den Rechtsfrieden zu schützen.
Grundlage des Strafrecht – Strafgesetzbuch
Keine Strafe ohne Gesetz – §1 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) fasst gut zusammen, welche Bedeutung die Gesetze für das Strafrecht haben: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Auf dieser grundlegenden Erkenntnis wurde das Strafgesetzbuch erstellt, welches sich in die ersten fünf allgemeinen Abschnitte und weitere 30 Abschnitte, die besondere Umstände und Fälle betreffen, gliedert.
Der erste der fünf allgemeinen Abschnitte bezieht sich auf das Strafgesetz an sich. Der zweite Abschnitt geht auf die Tat ein, der dritte auf deren Rechtsfolgen. Strafantrag, Ermächtigung und Strafverlangen werden im vierten Abschnitt geregelt, der Umstand der Verjährung im fünften. Die weiteren 30 besonderen Abschnitte befassen sich mit den verschiedenen Straftaten selbst, der sechste beispielsweise mit Widerstand gegen die Staatsgewalt, Abschnitt 16 mit Straftaten gegen das Leben oder Abschnitt 20 mit Raub und Erpressung.
Weitere Rechtsnormen und Gesetze
Neben dem Strafgesetzbuch, worin ein erheblicher Teil der Strafgesetze zusammengefasst ist, gibt es auch noch weitere Gesetze, die wesentlich für das Strafrecht in Deutschland sind. Zu diesen zählen:
- Strafprozessordnung (StPO): legt die „Spielregeln“ für das Strafverfahren fest.
- Jugendgerichtsgesetz (JGG): regelt Abweichungen zu „normalen“ Verfahren, bei unter 21-Jährigen.
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG): Regelung der Organisation und Zuständigkeit der Gerichte.
Darüber hinaus beinhalten auch viele andere Gesetze Strafvorschriften, die für das Strafrecht bedeutsam sind. Meist sind es dabei eigene Abschnitte oder erst die letzten Zeilen der Gesetzestexte, die relevant sind. Zu diesen für das Strafrecht wichtigen Gesetzen gehören insbesondere das Betäubungsmittelgesetz (BTMG), das Urhebergesetz (UrhG) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Definition des Strafrechts
Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts. Es verdeutlicht, dass der Staat, welcher als Gesetzgeber fungiert, dem einzelnen Bürger gegenüber eine übergeordnete Instanz darstellt. Unter dem Strafrecht kann man sich eine umfassende Sammlung an Rechtsnormen vorstellen, die sowohl die Voraussetzungen für eine Straftat festhalten, als auch festlegen, welche strafrechtlichen Konsequenzen und Rechtsfolgen das Begehen einer solchen Tat hat. Das heißt, es beschreibt, wann eine Straftat vorliegt und mit welchen Strafen ein Täter zu rechnen hat.
Arten des Strafrechts
Wie die meisten Gesetze hat auch das Strafgesetzbuch (StGB) einen Allgemeinen Teil, in dem Regelungen festgeschrieben sind, die für alle Straftaten gelten, egal in welchem Bereich diese betreffen. Dabei werden insbesondere die Voraussetzungen einer Straftat und die allgemeinen Rechtsfolgen zu diesen festgehalten. Allgemein lässt sich das Strafrecht in zwei Kategorien einteilen, nämlich das:
- Materielle Strafrecht
- Formelle Strafrecht
Dennoch kann das deutsche Strafrecht auch in verschiedene Bereiche gegliedert werden. Diese befassen sich dann mit den verschiedenen Straftaten, die vor allem den jeweiligen Bereich betreffen. Das Strafrecht beinhaltet verschiedene Bereiche:
- Vermögensstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Strafvollstreckung und Strafvollzug
- Professionell
- Kompetent
- Vertrauensvoll
Materielles und formelles Strafrecht
Das materielle Strafrecht beschreibt dabei die Voraussetzungen der Strafbarkeit, also dem Tatbestand, und deren Rechtsfolgen. Das bedeutet, es dient dazu zu prüfen, ob überhaupt eine Straftat vorliegt und welche Konsequenzen der Täter zu erwarten hat. Die Gesetze dazu finden sich vor allem im Strafgesetzbuch (StGB), aber auch in zahlreichen neben strafrechtlichen, speziellen Vorgaben und Bestimmungen, wie beispielsweise im Außenwirtschaftsgesetz oder im Arzneimittelgesetz.
Das formelle Strafrecht umfasst das Strafverfahrensrecht. Dieses definiert und beschreibt, wie das materielle Strafrecht durchgesetzt werden soll. Es befasst sich also mit dem Strafverfahren, das die Strafe für den Täter festlegt, nachdem er eine Straftat begangen hat. Als rechtliche Grundlage zum formellen Strafrecht dienen dazu insbesondere die Strafprozessordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).
Ordnungswidrigkeiten
Ebenfalls zum Strafrecht gezählt werden kann das Recht der Ordnungswidrigkeit. Dieses gehört im weiteren Sinn dazu, da es den Methoden des Strafrechts folgt und sich im Verfahren ähnlich gestaltet. Die Strafen umfassen meist Bußgelder, die meist deutlich niedriger ausfallen, als bei Geldstrafen und die in einem Katalog pauschal festgelegt sein können. Typische Beispiele dafür sind geringere Überschreitungen eines Tempolimits, Falschparken, das achtlose Wegwerfen einer Zigarettenkippe oder Lärmbelästigung in der Nachbarschaft, beispielsweise durch zu lautes Hundegebell.
Strafrechtliche Ziele und Besonderheiten
Das übergeordnete, wichtigste Ziel des Strafrechts ist es, Rechtsgüter, die als elementar eingestuft sind, zu schützen. Das sind insbesondere das Leben, die körperliche Unversehrtheit, das Eigentum, die Würde und Ehre eines Menschen sowie das Vermögen. Es soll also der allgemeine Rechtsfrieden aufrechterhalten werden. Durch die Strafgesetze des Strafrechts soll der Bestand der geltenden Rechtsordnung gewährleistet werden, was durch die darin vorgesehenen Bestrafungen funktioniert.
Diese Strafen dienen einerseits dazu, das Begehen einer Straftat zu bestrafen, also der Vergeltung bzw. Ahndung von Schuld und andererseits sollen sie verhindern, das ein Täter eine solche Tat erneut verübt. Darüber hinaus soll der Täter aber auch resozialisiert und zu einem rechtschaffenen Lebenswandel bewegt werden. Ein weiteres Ziel ist es, generell das Vertrauen der Gesellschaft in die Beständigkeit und die Durchsetzungskraft des deutschen Rechtssystems zu stärken. Aus diesem Grund umfassen die Strafgesetze nicht jedes Verhalten, das moralisch verwerflich ist, sondern nur einzelne, vom Gesetzgeber als besonders sozialschädlich eingestufte Verhaltensweisen.
Generell sollte der Einsatz des Strafrechts wegen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips immer nur „ultima ratio“ sein, also das letzte Mittel. Das bedeutet, dass Taten nur dann mit Strafe geahndet werden, wenn Sanktionsmöglichkeiten nicht mehr ausreichen.
Strafrechtliche Verfahrensarten
Das Gerichtsverfahren im Strafrecht unterliegt wie alle gerichtlichen Verfahren genauen Regelungen und Vorschriften, die gesetzlich festgelegt sind. Festgehalten sind diese in den einzelnen Prozessordnungen. Neben den Berufsrichtern können auch ehrenamtliche Richter tätig sein. Die sogenannten „Schöffen“ helfen bei der Urteilsfindung und sind gleichgestellt mit den beruflichen Richtern, haben also dieselben Rechte. Zudem unterteilt sich das strafrechtliche Verfahren in bis zu 5 Phasen, diese sind:
- das Ermittlungsverfahren
- das Zwischenverfahren
- der Strafprozess (Hauptverhandlung)
- das Rechtsmittelverfahren
- das Vollstreckungsverfahren
Des Weiteren kennt das deutsche Strafrecht Sonderformen wie das Strafbefehlsverfahren. Bei diesem wird aufgrund der nicht bestehenden Schwere des Vergehens auf einen verkürzten Verfahrensablauf zurückgegriffen und die Hauptverhandlung nicht durchgeführt.
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Der Strafprozess
Ziel eines Strafprozesses ist es, die Schuld oder Nichtschuld eines Angeklagten festzustellen und ein gerechtes Urteil zu fällen. Das betrifft Fälle, in denen eine Person gegen das Gesetz verstößt, beispielsweise in dem sie etwas stiehlt. Für den Ablauf des Verfahrens gelten strenge Vorschriften, die in der Strafprozessordnung (StPO) und dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) festgeschrieben sind. Der Strafprozess kann aus drei Phasen bestehen:
- dem Vorverfahrens
- dem Zwischenverfahren
- dem Hauptverfahren
Die Hauptverhandlung endet mit der Verkündung des Urteils. Legt weder die Staatsanwaltschaft noch der Verurteilte Berufung oder Revision gegen das Urteil ein, so ist dieses rechtskräftig. Dies gilt auch, wenn die Berufung oder die Revision erfolglos war. Sofern es sich nicht um einen Strafprozess gegen einen Jugendlichen handelt, liegt die Vollstreckung des Urteils bei der Staatsanwaltschaft. In Strafsachen von geringerer Bedeutung oder bei klarer Sach- bzw. Beweislage gibt es die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft auf die Erhebung einer Anklage verzichtet. Stattdessen kann sie den Erlass eines Strafbefehls (ohne Hauptverhandlung) beantragen oder eine Verhandlung im beschleunigten Verfahren (sofortiges Hauptverfahren oder kürzere Frist) beantragen.
So unterstützt Sie ein Anwalt im Strafrecht
Nicht nur in strafrechtlichen Verfahren, in denen eine Anwaltspflicht besteht, sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Dieser kann Sie nicht nur über die geltenden Gesetze informieren, sondern auch über die weitere Vorgehensweise beraten. Er besorgt eine Aktenabschrift und damit nötige Informationen. Er macht darauf aufmerksam, welche Unterlagen oder Angaben noch notwendig sind, legt die nötigen Urkunden dem Gericht vor und stellt Anträge, die für die Entscheidung ausschlaggebend sind.
Natürlich übernimmt der Anwalt auch die Vertretung vor Gericht bzw. in der Verhandlung. Durch seine Erfahrung kann der Rechtsanwalt bereits vor der Verhandlung Fragen an Beschuldigte und Zeugen stellen und kennt die gängigen Aussagen. Dementsprechend kann er auf Bedenken des Gerichts entsprechend reagieren und Sie bei Ihrer Vernehmung durch Fragen unterstützen.
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