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Wohnungseinbruchdiebstahl § Kriterien, Anzeige & mehr

Der Wohnungseinbruchdiebstahl lässt Menschen in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr sicher fühlen. Den bzw. die Täter ausfindig zu machen, ist jedoch nicht immer einfach, vor allem weil diese Straftat auch nur durch einen Antrag verfolgt werden kann. Im folgenden Artikel erfahren Sie, wie ein Wohnungseinbruchdiebstahl grundsätzlich definiert werden kann und welche Gesetzesgrundlage dafür zuständig ist. Ebenso lernen Sie die Kriterien für den Tatbestand kennen.
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Ein Beitrag der:
Strafrechtinfo24 Redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage Wohnungseinbruch­diebstahl

Die rechtliche Basis für einen Wohnungseinbruchdiebstahl ist § 244 des Strafgesetzbuches (StGB). Demnach wird darunter ein Diebstahl verstanden, für den in eine Wohnung eingebrochen, eingestiegen oder eingedrungen werden musste. Auch wenn sich der Täter, nachdem er sich auf rechtswidrige Weise Zugang zur Wohnung verschafft hat, sich in dieser versteckt, ist der Tatbestand erfüllt. Der Einbruch mit Diebstahl zählt gemäß § 243 des Strafgesetzbuches (StGB) zu den besonders schweren Fällen von Diebstahl. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt hierfür zehn Jahre. Im Jahr 2021 wurden 54,236 Fälle von Wohnungseinbruchdiebstählen in Deutschland registriert. In der Praxis können jedoch die meisten Wohnungen Einbruchdiebstähle nicht aufgeklärt werden.

Was gilt im strafrechtlichen Kontext als Wohnung?

Der Begriff Wohnung hat im Strafrecht eine weit gefasste Bedeutung. Dementsprechend zählen alle überdachten und abgeschlossenen Räume als Wohnung, wenn eine Person darin ihren Lebensmittelpunkt hat beziehungsweise wenn es sich dabei um eine vorübergehende Bleibe handelt. In diesem Zusammenhang können auch Wohnmobile als Wohnung gelten. Ausgeschlossen von einem Wohnungseinbruchdiebstahl sind jedoch alle Formen von Arbeitsräumen, da der Einbruch in diese mit § 243 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Dies bedeutet also, dass sich jemand dieser Straftat schuldig macht, wenn er in folgende Räumlichkeiten einbricht und dabei etwas stiehlt:

  • Privatwohnung
  • Wohnmobile und Wohnwagen
  • Vorläufige Unterkünfte
  • Abgeschlossene und überdachte Räumlichkeiten

Zusammenhang zur Organisierten Kriminalität

Nicht selten gibt es einen Bezug zwischen der Organisierten Kriminalität und Wohnungseinbruchdiebstählen. Der Täter gehört also oft zu einer Bande, die sich der fortlaufenden Begehung von Wohnungseinbruchdiebstählen verschrieben hat. Das Geld aus dem Diebesgut wird dann „gewaschen“ und aus einer scheinbar legalen Quelle zurück zu den Bandenmitgliedern geführt.

Kriterien eines Wohnungseinbruchs­diebstahls

Für den Straftatbestand eines Wohnungseinbruchsdiebstahls gelten grundsätzlich auch jene Bestimmungen, die auch für einen Diebstahl beziehungsweise für einen Einbruchsdiebstahl gültig sind. Dementsprechend muss der Täter bei einem Wohnungseinbruchdiebstahl die Absicht haben, sich durch den Einbruch in ein abgeschlossenes Gebäude fremde Sachen anzueignen. Fehlt der Vorsatz, etwas zu stehlen, wird von einem Hausfriedensbruch gesprochen. Damit eine Person also wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls verurteilt werden kann, müssen folgende Kriterien vorhanden sein:

  • Absicht, etwas zu entwenden
  • Zugang durch einen falschen Schlüssel oder ein Werkzeug
  • Verstecken in der Wohnung

Zugang durch einen falschen Schlüssel

Die Mittel, die für den Einbruch verwendet werden, sind für den Tatbestand ausschlaggebend. Da zum Beispiel im Gesetz explizit von einem falschen Schlüssel die Rede ist, kann die Verwendung eines in Vergessenheit geratenen Schlüssels nicht bestraft werden. Auch der Diebstahl oder der Verlust eines Wohnungsschlüssels müssen zunächst gemeldet werden, ehe sie im strafrechtlichen Umfeld als falscher Schlüssel gelten.

Infografik
Informationen zu § 244 StGB

Anzeige und Strafverfahren

Für die Anzeige eines Einbruchs mit Diebstahl müssen Sie sich sofort bei der Polizei beziehungsweise bei ihrem Vermieter melden, wenn Sie in einer Mietwohnung leben. Anschließend müssen Sie eine Liste aller gestohlenen Wertsachen anfertigen, damit diese später leichter als das Diebesgut aus Ihrer Wohnung identifiziert werden können. Ebenfalls müssen Sie jegliche Vermutungen zu einem möglichen Täter mit der Polizei teilen. Beweisfotos von den Schäden sind auch ratsam.

Bei einem Wohnungseinbruchdiebstahl muss das Opfer zudem einen Strafantrag stellen, damit die Tat strafrechtlich verfolgt werden kann. Eine Verfolgung von Amts wegen ist also ausgeschlossen, da es sich hierbei um ein sogenanntes absolutes Antragsdelikt handelt. Damit der Täter schnellstmöglich zur Rechenschaft gezogen wird, ist es notwendig, den Antrag auf Strafverfolgung mit Hilfe eines Anwalts so früh wie möglich zu stellen.

Strafmaß bei Wohnungseinbruch­diebstahl

Ein Wohnungseinbruchsdiebstahl wird gemäß § 244 des Strafgesetzbuches (StGB) im Normalfall mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet. Minder schwere Fälle können mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wenn in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung eingebrochen wird, beläuft sich das Strafmaß auf eine Gefängnisstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. In diesem Zusammenhang ist außerdem zu beachten, dass bereits der Versuch strafbar ist.

Täter-Opfer-Ausgleich

Falls ein Wohnungseinbruchdiebstahl trotz geringer Quote dennoch aufgeklärt werden kann, besteht die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Durch diesen kann für den Täter eine Strafmilderung oder sogar die Einstellung des Verfahrens ermöglicht werden. Es wird ihm hier die Möglichkeit geboten, dem Opfer seine Gründe für die Tat zu erklären, und somit auch immaterielle Schadensbegleichung zu betreiben.

Wie kann Sie ein Anwalt bei einem Wohnungseinbruchdiebstahl unterstützen

Der Anwalt unterstützt Sie bei einem Wohnungseinbruchdiebstahl, indem er den Strafantrag, der für die Verfolgung erforderlich ist, fristgerecht für Sie stellt. Auch im Ermittlungsverfahren kann er eventuelle Zeugen ausfindig machen und diese ausführlich befragen. Ebenso kann ein Anwalt für Strafrecht ihre Strafverteidigung übernehmen und eine Verteidigungsstrategie erarbeiten, mit der er ein möglichst niedriges Strafmaß für Sie herausholt.

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FAQ: Wohnungseinbruchdiebstahl

Ein Wohnungseinbruchdiebstahl ist eine Straftat, bei der in eine Unterkunft eingebrochen wird, um danach einen Diebstahl zu begehen. Dabei ist auch die Art und Weise, wie sich Zugang zur Wohnung verschafft wurde, relevant. Gemäß § 244 des Strafgesetzbuches (StGB) muss dies für den Tatbestand durch einen falschen Schlüssel oder durch andere Werkzeuge wie Dietriche erfolgen.
Die Gesetzgebung sieht hierfür grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. In minder schweren Fällen beträgt die Haftstrafe drei Monate bis fünf Jahre. Wenn jedoch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung eingebrochen wird, muss der Täter mit einer Gefängnisstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren rechnen.
Bei einem Einbruch mit Diebstahl ist die Absicht des Täters von großer Bedeutung. Möchte er dadurch fremdes Eigentum entwenden, handelt es sich um einen Wohnungseinbruchdiebstahl gemäß § 244 des Strafgesetzbuches (StGB). Verschafft er sich aus einem anderen Grund Zugang, liegt ein Hausfriedensbruch vor.
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