Meineid § Definition, Strafen & mehr
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Strafrechtinfo24 Redaktion
Tatbestand Meineid?
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- Unter einem Meineid versteht man eine Falschaussage unter Eid.
- Die bewusste Falschaussage unter Eid stellt eine Straftat dar.
- Er kann von Zeugen, Sachverständigen, Parteien im Zivilprozess oder Dolmetschern getätigt werden.
- Meineid kann nur vor Gericht oder einer zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle begangen werden.
- Der Täter muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren rechnen.
- Die Berichtigung einer falschen Aussage unter Eid kann nur rechtzeitig und unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden.
Rechtslage zum Meineid
Die gesetzliche Grundlage zur eidlichen Falschaussage (Meineid) findet sich wie die meisten Straftaten im Strafgesetzbuch (StGB). Dabei bezieht sich insbesondere § 154 des Strafgesetzbuches (StGB) auf die Falschaussage unter Eid. Darin sind sowohl die Definition als auch der mögliche Strafrahmen festgelegt. Darüber hinaus ist auch die Strafprozessordnung (StPO) für den Meineid maßgeblich.
So regelt § 59 Strafprozessordnung (StPO) die Vereidigung vor Gericht. Für die Strafen, die nach einer solchen falschen Aussage unter Eid folgen können, ist neben § 154 auch § 158 des Strafgesetzbuches (StGB) relevant. Ebenso kann §157 Strafgesetzbuch (StGB) von Bedeutung sein, der unter bestimmten Umständen eine Strafmilderung ermöglicht. Da das deutsche Strafrecht eine Haftstrafe für diese Tat vorsieht, sieht das Gesetz die Notwendigkeit vor, sich von einem Strafverteidiger verteidigen zu lassen (Anwaltspflicht).
Definition und Bedeutung im Strafrecht
In einem Strafverfahren soll ermittelt werden, ob ein Angeklagter die ihm vorgeworfene Straftat tatsächlich begangen hat, oder nicht. Um das herauszufinden, sind in den meisten Fällen die Angaben von Zeugen und Sachverständigen unverzichtbar. Die Wahrheit kann aber nur herausgefunden werden, wenn diese auch wahrheitsgetreu aussagen. Dazu ist grundsätzlich jeder verpflichtet, der bei der Polizei oder vor einem Gericht als Zeuge oder Sachverständiger aussagt.
Eine Ausnahme gilt lediglich für den Beschuldigten selbst sowie mit dem Angeklagten verwandt bzw. verschwägerten Personen. Diesen Personen räumt das Strafrecht zum Teil ein Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht ein. Wer vor Gericht oder bei der Polizei als Zeuge nicht die Wahrheit sagt, macht sich demnach einer Falschaussage schuldig. Wird diese unter Vereidigung getätigt, spricht man von Meineid.
Wann werden Zeugen vereidigt?
Was heute eher selten geworden ist, war insbesondere vor der Jahrhundertwende in Deutschland üblich: Die Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen. Dennoch kommt es auch heute noch vor, dass Personen unter Eid aussagen müssen. Ob dies umgesetzt wird, hängt immer von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Die Strafprozessordnung (StPO) sieht vor, dass Aussagende nur dann vereidigt werden, wenn es das Gericht wegen der ausschlaggebenden Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahren Äußerung für notwendig hält. Der Grund dafür, dass der Aussagende vereidigt wird, braucht im Protokoll nicht angegeben zu werden, es sei denn, der Zeuge wird außerhalb der Hauptverhandlung vernommen.
Abgrenzung zur Falschaussage
Neben dem Meineid, gibt es auch noch einen weiteren Tatbestand im Zusammenhang mit einer falschen Äußerung: die falsche uneidliche Aussage. Wie der Name schon verrät, handelt es sich dabei ebenfalls um eine Falschaussage, allerdings macht der Zeuge oder Sachverständige diese in dem Fall nicht unter Eid. Dementsprechend fällt auch das Strafmaß geringer aus als bei einem Meineid. Dennoch muss der Täter auch für eine falsche uneidliche Äußerung mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Die Möglichkeit einer Geldstrafe ist nicht vorgesehen. Die falsche uneidliche Äußerung, kurz Falschaussage, kann nicht nur vor einem Gericht begangen werden. Auch vor einem Rechtspfleger kann eine solche strafbar sein, wenn dieser zur Aufklärung eines Sachverhalts Zeugen vernimmt.
Straftatbestand Meineid
Wann ein Meineid als vollendet anzusehen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab: Der Voreid wird vor der Äußerung abgelegt. Wird dieser umgesetzt und die falschen Angaben danach gemacht, ist die eidliche Falschaussage bereits mit Beginn dieser beendet, da der Befragte bereits vor der Äußerung geschworen hat, die Wahrheit zu sagen. Der Nacheid wird abgelegt, nachdem der Befragte Angaben gemacht hat. Daher begeht er bei der Äußerung selbst auch noch keinen Meineid. Erst nach der vollzogenen Vereidigung wird die bis dahin uneidliche Äußerung zur vollendeten Straftat. Generell gibt es daher folgende Kriterien für den Tatbestand des Meineids:
- Der Täter ist ein Zeuge, Sachverständiger, Parteien im Zivilprozess oder Dolmetscher.
- Die Äußerung erfolgt vor Gericht oder einer zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle.
- Es handelt sich um eine wissentlich falsche Aussage (entspricht nicht der Wahrheit).
- Der Täter erklärt wider besseren Wissens falsche Tatsachen.
- Die Angaben wurden unter Eid gemacht.
Um zu verdeutlichen, in welchen Fällen man im Strafrecht von Meineid spricht und wann die grundsätzlichen Kriterien für den Tatbestand der eidlichen Falschaussage nicht erfüllt sind, werden wir Ihnen nun anhand von eines Beispiels aufzeigen, in welchem Fall die falsche Aussage zum Straftatbestand wird und wann diese keine rechtlichen Konsequenzen im Sinne des deutschen Strafrechts nach sich ziehen wird.
- Beispiel für einen Meineid: Ein guter Freund hatte einen Autounfall. Man selbst war nicht dabei und hat dementsprechend nicht gesehen, wie dieser passiert ist. Dennoch tritt man als Zeuge auf und macht gegenüber der Polizei Angaben, in denen man sagt, den Unfall gesehen zu haben. Der Fall landet schließlich vor Gericht und auch dort werden diese Angaben wiederholt, bei denen man auch bleibt, wenn man vereidigt wird. In diesem Fall liegt Meineid vor.
Berichtigung der fälschlichen Aussage
Sowohl im Falle einer Falschaussage, als auch bei begangenen Meineid kann es sich sehr positiv auswirken, wenn die Angaben berichtigt werden. Die Berichtigung muss allerdings rechtzeitig vorgenommen werden. Das heißt, dass das Gericht wegen der falschen Angaben noch keine Entscheidung getroffen hat, beispielsweise den unschuldig Angeklagten verurteilt hat. Darüber hinaus darf noch keine Anzeige vorliegen oder bereits Untersuchungen laufen. Ebenso darf auch sonst kein Dritter einen Nachteil erlitten haben. Sind diese Kriterien erfüllt und die falschen Angaben werden rechtzeitig berichtigt, kann die Strafe gemildert oder gar von einer solchen abgesehen werden.
- Beispiel für eine straffreie Berichtigung der Aussagen: In einer Hauptverhandlung sagt M als Zeuge aus. Dabei erklärt M, dass Z sich am Tattag bei ihm aufgehalten habe. Im Anschluss an die Äußerung soll M vereidigt werden, wobei er nach den ersten beiden Wörtern der Eidesformel ein schlechtes Gewissen bekommt. Er korrigiert daraufhin seine Angaben und sagt wahrheitsgemäß aus, dass Z am Tattag nicht bei ihm gewesen sei. Da M die Eidesformel nicht vollständig abgeleistet hat, ist die Tat nicht vollendet und es liegt keine Strafbarkeit wegen Meineid vor.
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Verjährung der Falschaussage unter Eid
Mit dem Ziel, dass nach einer gewissen Zeit Rechtsfrieden zwischen den Parteien herrscht, gibt es in Deutschland für Straftaten verschiedene Verjährungsfristen. Sind diese abgelaufen, kann eine Straftat nicht mehr strafrechtlich verfolgt und geahndet werden. Wie lange die jeweilige Frist läuft, richtet sich nach dem maximalen Strafmaß für den jeweiligen Tatbestand. Beim Meineid beträgt sie 20 Jahre. Das bedeutet, nach 20 Jahren kann der Tatbestand nicht mehr bestraft werden.
Rechtliche Folgen des Meineid
Wenn eine Person unter Eid falsche Angaben macht, muss sie mit einer rechtlichen Verfolgung (Anklage) wegen Meineid rechnen. Allerdings ist es im Zweifelsfall gar nicht so einfach, einem Menschen nachzuweisen, dass dieser einen Meineid begangen hat. Besonders bedeutend ist der Fall, insbesondere wenn aufgrund der unrichtigen Angaben ein falsches Urteil getroffen wird. Wird dies im Nachhinein deutlich, können auch nach einer langen Zeit noch Ermittlungen wegen des Verdachts auf eine falsche Aussage unter Eid eingeleitet werden. Erhärtet sich der Verdacht daraufhin, kommt es zu einer Anklage vor Gericht.
Ablauf des Strafverfahren
Das Strafverfahren wegen Meineid beginnt mit der Anzeige oder wenn Ermittlungen von Amts wegen eingeleitet werden. Dabei kommt es zunächst zum Ermittlungsverfahren, in dem die Staatsanwaltschaft mit Hilfe der Polizei tätig wird. Im Ermittlungsverfahren werden Indizien und Beweise gesammelt, die für das weitere Strafverfahren entscheidend sein können. Ist dieses Vorverfahren abgeschlossen, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Liegen keine ausreichenden Beweismittel vor, kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren einstellen.
- Es kommt zu einer Verhandlung vor Gericht.
Kommt es zur gerichtlichen Hauptverhandlung, erfolgt eine Beweisaufnahme vor Gericht. Dabei muss der Angeklagte selbst aussagen, sofern er nicht die Aussage verweigert und anschließend werden Zeugen vernommen und Beweismittel präsentiert. Mit dem Plädoyer und dem Antrag zur Strafe durch den Staatsanwalt endet die Beweisaufnahme. Danach darf auch der Anwalt bzw. Strafverteidiger sein Plädoyer halten und der Beschuldigte hat sich im „letzten Wort“ äußern. Abgeschlossen wird das Hauptverfahren mit der Urteilsverkündung des Vorsitzenden Richters. Dies erfolgt, nachdem sich das Gericht zur Beratung zurückgezogen hat. Ist die Schuld des Angeklagten für das Gericht nicht bewiesen, kann dieses den Beschuldigten auch freisprechen.
Strafe für eine beeidete Falschaussage
Die Strafe für einen Meineid kann sowohl dem Antrag des Staatsanwalts oder des Verteidigers entsprechen, aber auch von diesen abweichen. Grundsätzlich stellt der Meineid aber ein Verbrechen dar und wird demnach nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft. Geldstrafen kommen für diese Straftat also nicht in Betracht. Der Meineid kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren bestraft werden. Lediglich in minder schweren Fällen ist es möglich, dass eine Freiheitsstrafe von „nur“ sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängt wird. Wie hoch das Strafmaß im Einzelfall tatsächlich ausfällt, hängt allerdings auch von weiteren Umständen, wie den folgenden ab:
- Vorstrafen
- Reue
- Hintergründe zu dem Tatbestand des Meineids
So kann ein Anwalt im Falle eines Meineids helfen
Oft fängt alles harmlos an, indem man einem Freund einen Freundschaftsdienst erweist und als Zeuge nicht ganz korrekt aussagt. Dabei wurden Sie auch noch vereidigt und weil Sie nicht zugeben wollten, dass die Angaben falsch waren, sind Sie dabei geblieben. Egal ob es dabei um ein Alibi geht oder darum, einen anderen “eins auszuwischen”, sind die Kriterien des Meineids damit erfüllt und Sie haben sich strafbar gemacht. Gerade in diesen Fällen ist es wichtig, sich die Unterstützung eines kompetenten Anwalts zu holen.
Dieser weiß, wie Sie am besten vorgehen können und welche Optionen Sie haben. So kann er einschätzen, wie gravierend die Auswirkungen der Aussage sind bzw. wie weit fortgeschritten das Verfahren schon ist, um zu beurteilen, ob die Strafe noch abzumildern ist. Zudem kann der Anwalt Sie im Verfahren verteidigen und versuchen, eine möglichst milde Strafe zu erwirken. Auch wenn Sie quasi Opfer eines Meineids wurden, sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Dieser kann Sie beraten, welche Möglichkeiten Sie haben, gegen die mutmaßliche Falschaussage unter Eid vorzugehen.
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