Betrug § Betrugsdelikte, Strafverfahren & Strafmaß
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Strafrechtinfo24 Redaktion
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- Die Täuschung des Opfers ist ein wichtiges Kriterium für diese Straftat.
- Bereits der versuchte Betrug ist strafbar.
- Bei Betrug handelt der Täter immer vorsätzlich.
- Die Täuschung kann ausdrücklich, konkludent oder durch Unterlassung erfolgen.
Rechtslage zum Betrug
Der Betrug stellt im strafrechtlichen Kontext das bedeutsamste Vermögensdelikt dar. Die Definition lautet gemäß § 263 des Strafgesetzbuches (StGB), dass jemand den Tatbestand des Betruges erfüllt, wenn er sich oder einer dritten Person einen rechtswidrigen Vermögensvorteil auf Kosten des Vermögens eines anderen verschafft. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass sich der Schuldige dadurch am Vermögen des Opfers bereichert, indem er es durch vorgetäuschte Tatsachen irre führt. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob der Täter damit Erfolg hat, denn bereits der Versuch ist strafbar. 2021 wurden in Deutschland 793, 622 Fälle von Betrugsdelikten registriert.
Straftatbestand Betrug
Der Straftatbestand eines Betrugs enthält gemäß § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) zwei wichtige Faktoren: die Täuschung und den Irrtum. Damit ein Betrug vorliegt, muss das Opfer außerdem Interesse am Wahrheitsgehalt der vorgetäuschten Tatsache haben, bei Teilnahmslosigkeit kann keine Täuschung erfolgen. Ebenso verhält es sich, wenn der potenziell Geschädigte bereits ahnt, dass der Sachverhalt falsch sein könnte. Für die Erfüllung des Tatbestandes muss zudem die Relation zwischen der Fehlannahme und der beabsichtigten Vermögensschädigung gegeben sein. Dies ist auch der Unterschied zum Diebstahl, da dort das Opfer sich nicht selbst den Schaden zufügt. Bei einem Betrug handelt der Täter zudem immer vorsätzlich.
Betrug mittels ausdrücklicher oder konkludenter Täuschung
Erfolgt der Betrug mittels Täuschung, gibt der Täter gegenüber dem Opfer falsche Behauptungen an. Dies muss dabei nicht zwangsweise verbal sein, sondern kann auch Handlungen wie das Vorlegen eines zuvor manipulierten Gegenstands einschließen. Der Irrglaube des Opfers wird also bewusst erzeugt. Diese Art der Täuschung wird auch als ausdrückliche Täuschung bezeichnet. Der Geschädigte kann jedoch auch durch richtige Fakten betrogen werden. Liegt solch ein Fall vor, spricht man von der sogenannten konkludenten Täuschung. Diese zeichnet sich durch die gezielte Einsetzung des wahrheitsgemäßen Sachverhaltes aus, um dem Empfänger Schaden zuzufügen. Ein typisches Beispiel für eine konkludente Täuschung sind die Anrufe, die auf einen Rückruf abzielen, der zu hohen Kosten führen kann.
Betrug mittels Täuschung durch Unterlassung
Ein Betrug ist auch durch Unterlassung möglich, da hierbei der Irrtum des Opfers nicht aufgehalten wird, obwohl der Täter grundsätzlich die Möglichkeit dazu hätte. Hierbei muss der Unterlassende eine Garantenstellung gemäß § 13 des Strafgesetzbuches (StGB) besitzen, die ihn zur Aufklärung verpflichtet. Den Unterschied zwischen einer konkludenten Täuschung und einer Täuschung durch Unterlassen zu bemerken, ist oft schwer, da der Täter in beiden Fällen nichts erläutert. Bei der konkludenten Täuschung wird jedoch aktiv etwas getan, wohingegen der Täter bei der Unterlassung passiv bleibt.
Betrugsdelikte
Es gibt viele verschiedene Arten, wie sich ein Betrug manifestieren kann. All diese Betrugsdelikte finden sich in den §§263a bis 266b des Strafgesetzbuches (StGB) wieder und haben dadurch ihre eigenen Besonderheiten für die Erfüllung des Tatbestandes sowie der jeweiligen Art entsprechenden Bestrafung. Besonders der Computerbetrug (Phishing etc.) nimmt mit der immer fortschreitenden Entwicklung der Technik mehr und mehr zu. Weitere Betrugsdelikte, die im Folgenden erläutert werden, sind:
- Subventionsbetrug
- Kapitalanlagebetrug
- Versicherungsmissbrauch
- Erschleichen von Leistungen
- Kreditbetrug
- Sportwetten Betrug und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
- Untreue
Computerbetrug
Bei einem Computerbetrug wird die Manipulation bestimmter technischer Programme dafür verwendet, sich oder eine dritte Person finanziell zu bereichern. Gemäß § 263a des Strafgesetzbuches zählen zu dieser Unterkategorie alle Ergebnisse, die durch eine nicht korrekte Gestaltung der Anwendung, durch den Gebrauch falscher oder nicht vollständiger Daten, durch eine nicht berechtigte Verwendung von Daten oder durch die unerlaubte Beeinflussung des Ablaufs manipuliert werden. Es kann dabei entweder zu einer Geld- oder zu einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren kommen. Wer die Voraussetzungen für diese Straftat schafft, hat ebenfalls mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu rechnen.
Subventionsbetrug
Die rechtliche Grundlage für einen Subventionsbetrug bildet § 264 des Strafgesetzbuches (StGB). Demnach wird unter einer Subvention eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Firmen verstanden, die zumindest teilweise ohne marktmäßige Gegenleistung erfolgen und die für die Wirtschaft förderlich sein sollen. Ebenfalls zählt zum Subventionsbegriff die Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Union, die ebenfalls zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gestattet wird.
Bei diesem Betrugsdelikt wird nicht unbedingt die Täuschung verlangt, der Tatbestand ist bereits bei falschen oder unvollständigen Angaben erfüllt. Subventionsbetrug wird mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. In besonders schweren Fällen liegt das Ausmaß bei einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Kapitalanlagebetrug
Ein Kapitalanlagebetrug liegt gemäß § 264a des Strafgesetzbuches (StGB) dann vor, wenn einem Großteil von Personen finanzielle Vorteile vorgetäuscht beziehungsweise Nachteile verheimlicht werden, um deren Anlageentscheidung in eine für sie selbst gewinnbringende Richtung lenken. Diese Form des Betruges geschieht meistens durch Prospekte, Darstellungen oder Übersichten. Eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe sind die Folge. Keine Strafe erwartet hingegen, wer vereitelt, dass die durch die Straftat bedingte Leistung erbracht wird, oder dies ernsthaft und aus eigenem Willen versucht hat.
Versicherungsmissbrauch
Dem Versicherungsmissbrauch schuldig macht sich gemäß § 265 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Person, die Leistungen aus der Versicherung durch Beschädigung, Verlust oder Diebstahl einer gegen den jeweiligen Umstand versicherten Sache erhalten will. Bereits der Versuch eines Versicherungsmissbrauchs ist strafbar und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren belangt werden.
Erschleichen von Leistungen
Wer sich eine Leistung gemäß § 265a des Strafgesetzbuches (StGB) erschleicht, will das Entgelt für einen Automaten, für ein öffentliches Telekommunikationsnetzes, für die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder für den Eintritt zu einer Veranstaltung beziehungsweise zu einer Einrichtung nicht bezahlen. Dementsprechend kann eine Person, die ohne gültiges Ticket mit der Deutschen Bahn fährt, für das Erschleichen von Leistungen belangt werden. Analog zum Versicherungsmissbrauchs ist auch bei diesem Betrugsdelikt bereits der Versuch strafbar. Sofern die Tat nicht zu einem schweren Fall einer anderen Vorschrift zählt, fällt hier das Strafmaß mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr aus.
Kreditbetrug
Ein Kreditbetrug besteht darin, dass der Kreditnehmer falsche oder unvollständige Angaben über seine finanzielle Situation macht, um die Gewährung des Kredits zu begünstigen. Auch wenn Verschlechterungen der angegeben wirtschaftlichen Verhältnisse dem Kreditgeber nicht übermittelt werden, ist der Tatbestand erfüllt. Wer verhindert beziehungsweise verhindern will, dass die Kreditleistung aufgrund der verfälschten Tatsachen erbracht wird, ist gemäß § 265b des Strafgesetzbuches (StGB) nicht zu bestrafen. Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist die strafrechtliche Konsequenz eines Kreditbetruges.
Sportwetten Betrug und Manipulation von Wettbewerben
Der Sportwettenbetrug ist rechtlich durch § 265c des Strafgesetzbuches (StGB) reglementiert. Sportler oder Trainer, die sich durch die Verfälschung des Ergebnisses eines Wettbewerbs des organisierten Sports, einen finanziellen Vorteil durch eine darauf bezogene Sportwette verschaffen, können mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch Schieds-, Wertungs- oder Kampfrichter können für die Beeinflussung des Resultats für Sportwettenbetrug belangt werden.
Der Tatbestand der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben ist durch § 265d des Strafgesetzbuches (StGB) festgelegt. Dementsprechend können Personen, die in irgendeiner Art und Weise Teil eines berufssportlichen Wettbewerbs sind, schuldig gesprochen werden, wenn sie sich einen Vorteil für die Beeinflussung des Wettbewerbs verschaffen. Die Strafe, die auf die Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben steht, ist entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Untreue
Jemand, der seine Befugnis über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht beziehungsweise seine Pflicht fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, bricht, muss eine Bestrafung gemäß § 266 des Strafgesetzbuches (StGB) erwarten. Dies bedeutet, dass der Täter entweder von einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ausgehen muss, wenn er sich dieser Straftat schuldig macht. Besondere Fälle der Untreue sind das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten.
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Betrugsanzeige und Strafverfahren
Für eine Betrugsanzeige muss die geschädigte Person den zuständigen Behörden den Sachverhalt so konkret wie möglich darlegen. Sie können die Anzeige zudem mündlich oder schriftlich erstatten beziehungsweise bei einem Online-Betrug sogar die Betrugsanzeige online stellen. Eine Betrugsanzeige kann durch jede Person, also nicht nur durch das Opfer selbst, erfolgen, die über die Straftat in Kenntnis gesetzt ist. Dabei ist zu beachten, dass eine Betrugsanzeige nicht wieder zurückgenommen werden kann.
Der Betrug zählt prinzipiell zu den Offizialdelikten. Dementsprechend muss dem Verdacht auf Betrug auch ohne einen Strafantrag nachgegangen werden. Eine Ausnahme stellt hierbei dar, wenn der Betrüger ein naher Verwandter oder eine in demselben Haushalt lebende Person ist. In solch einem Fall dürfen nur Ermittlungen angestellt werden, wenn das Opfer selbst einen Strafantrag stellt. Dadurch kann der Betrug auch als sogenanntes relatives Antragsdelikt, welche sowohl von Amts wegen als auch durch einen Strafantrag verfolgt werden können, definiert werden.
Eine Betrugsanzeige kann durch jede Person erfolgen, die über die Straftat in Kenntnis gesetzt ist. Dabei ist zu beachten, dass eine Betrugsanzeige nicht wieder zurückgenommen werden kann. Zudem zählt der Betrug prinzipiell zu den Offizialdelikten. Dementsprechend muss dem Verdacht auf Betrug auch ohne einen Strafantrag nachgegangen werden. Eine Ausnahme stellt hierbei dar, wenn der Betrüger ein naher Verwandter oder eine in demselben Haushalt lebende Person ist. In solch einem Fall dürfen nur Ermittlungen angestellt werden, wenn das Opfer selbst einen Strafantrag stellt. Dadurch kann der Betrug auch als sogenanntes relatives Antragsdelikt, welche sowohl von Amts wegen als auch durch einen Strafantrag verfolgt werden können, definiert werden.
Ermittlungen und Hauptverhandlung
Nach der Anzeige und dem Strafantrag beginnt das Strafverfahren. Selten ist es der Fall, dass ein Betrüger lediglich eine Person hintergeht. Deshalb kommt es hierbei häufig zur Identifizierung von anderen Betrugsopfern desselben Täters, die in einer Hauptverhandlung ebenfalls als Zeuge aussagen können. Auch der Geschädigte, der die Anzeige erstattet hat, muss bei einer Hauptverhandlung seine Aussage machen. Bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung werden zudem strafmildernde Umstände, wenn diese gesetzlich möglich sind, für den Täter besprochen.
Welches Strafmaß bei Betrug?
Das Strafmaß für Betrug beträgt gemäß § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) entweder eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Eine Selbstanzeige kann sich strafmildernd auswirken. In besonders schweren Fällen kann dem Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren drohen. Ein schwerer Fall von Betrug liegt unter anderem dann vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Teil einer Organisation handelt. Auch wenn viele Menschen in die Gefahr geraten, ihr Vermögen durch die Tat zu verlieren, handelt es sich dabei um einen schweren Betrug. Weitere Fälle davon sind:
- eine andere Person wird in wirtschaftliche Not gebracht
- Missbrauch der Position als (Europäischer) Amtsträger
- Vortäuschung eines Versicherungsfalls
Wie kann der Anwalt Sie unterstützen
Der Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die Angaben zum Sachverhalt so konkret wie möglich zu gestalten. Er kann außerdem andere Opfer ausfindig machen, damit diese in der Hauptverhandlung aussagen und eine höhere Chance auf die Verurteilung des Täters besteht. Ebenso kann ein Rechtsanwalt die Strafverteidigung bei Betrug übernehmen, und den Beschuldigten auf die Hauptverhandlung vorbereiten. Dabei geht er mit seinem Mandanten auch strafmildernde Möglichkeiten, wie zum Beispiel ein umfangreiches Geständnis, durch.
Die Komplexität des Betrugs kann dazu führen, dass sich juristische Laien schnell in den unterschiedlichen Betrugsdelikten und deren Bedingungen verlieren können. Deshalb ist es bei einer Betrugsanzeige ratsam, sich so früh wie möglich an einen Anwalt für Strafrecht zu wenden. Dieser kann nicht nur die Akten einsehen, sondern übernimmt auch Ihre Verteidigung. Auch wenn Sie Opfer dieser Straftat, beispielsweise eines Computer- oder Kreditbetrugs, geworden sind, sollten Sie sich juristische Unterstützung holen, damit der Betrügende ein angemessenes Strafmaß erhält.
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FAQ: Betrug
- § 263 StGB | Betrug | Bundesamt für Justiz
- § 263a StGB | Computerbetrug | Bundesamt für Justiz
- § 264 StGB | Subventionsbetrug | Bundesamt für Justiz
- § 264a StGB | Kapitalanlagebetrug | Bundesamt für Justiz
- § 265 StGB | Versicherungsmißbrauch | Bundesamt für Justiz
- § 265a StGB | Erschleichen von Leistungen | Bundesamt für Justiz
- § 265b StGB | Kreditbetrug | Bundesamt für Justiz
- § 265c StGB | Sportwettbetrug | Bundesamt für Justiz
- § 265d StGB | Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben | Bundesamt für Justiz
- § 265e StGB | Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben | Bundesamt für Justiz